Gemeinschaftspraxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Implantologie - Ästhetische Gesichtschirurgie - Dysgnathiechirurgie - Hauttumorchirurgie

MKG - Gemeinschaftspraxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Hagen

Ästhetische Gesichtschirurgie: Ohranlegeplastiken

Ohranlegeplastiken (Otoplastik)

Abstehenden Ohren liegt eine Wachstumsstörung des Ohrknorpels zugrunde. Hierbei ist sehr häufig ein Teil des Knorpels übermäßig stark entwickelt, die Knorpelfalte, die für die Stellung des Ohrmuschelrandes verantwortlich ist („Anthelix“), hat sich dagegen fast gar nicht ausgebildet. Der chirurgischen Therapie abstehender Ohren liegt daher die Umformung des fehlgebildeten Knorpels zugrunde. Aus dem übermäßig stark entwickelten Knorpelbereich wird ein halbmondförmiger Streifen exzidiert (die Knorpelschnittränder müssen durch Naht wiedervereinigt werden), die fehlende Knorpelfalte ( „Anthelix“ ) wird mit unterschiedlichen chirurgischen Techniken neu gebildet. Die für die Operation erforderliche Durchtrennung der den Knorpel bedeckenden Haut erfolgt an der Ohrmuschel-Rückseite, so dass die entstehende Narbe nur beim Umklappen der Ohrmuschel nach vorn sichtbar wird.

Die Operation kann bei Erwachsenen in örtlicher Betäubung durchgeführt werden, bei Kindern sollte der Eingriff in Narkose erfolgen. Im Anschluss an die Operation sollte für einige Tage ein Kopf-Verband getragen werden, der nach 4 – 5 Tagen für einige weitere Tage durch ein Stirnband ersetzt werden kann. Die Entfernung der Nähte auf der Rückseite der Ohrmuschel erfolgt nach 8 – 10 Tagen.

Wir beraten Sie gern ausführlich zur Otoplastik in unserer Praxis.




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